Die Unternehmensberatung für Datenschutz, Audit und BCM
DSGVO konform und sicher

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Seit dem 25. Mai 2018 ist es soweit: Auf dem Gebiet der EU und mit Auswirkungen darüber hinaus ist die EU-DSGVO (so der offizielle Name der Datenschutzgrundverordnung) gültig.

Kleine und mittelständische Unternehmen sind hier häufig überfordert. Es stellt sich die Frage: "Brauche ich einen Datenschutzbeauftragten?" oder nicht.

Dies lässt sich noch relativ einfach beantworten:

  • Sind mindestens 20 Personen mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt?
  • Werden personenbezogene Daten der besonderen Art verarbeitet, wie in den Art. 9 und 10 DSGVO beschrieben?
  • Erfolgt eine regelmäßige und systematische Überwachung von Personen als Kerntätigkeit?

Wird eine dieser Frage mit JA beantwortet, so verlangt der Gesetzgeber einen DSB.

Der Datenschutzbeauftragte (DSB) kontrolliert, berät und wirkt auf die Einhaltung der Datenschutzgesetze hin. Für die Umsetzung ist er nicht verantwortlich. Dies bleibt in der Hand der Geschäftsführung.

Als externer DSB stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Verfügung und können Sie dabei bei den alltäglichen Herausforderungen des Datenschutzes unterstützen. So können wir den Kontakt zu den Behörden organisieren und ggf. auch das Gespräch mit betroffenen Personen für Sie führen.

Mit der Benennung eines externen Datenschutzbeauftragten kommen Sie Ihrer gesetzlichen Pflicht nach, sofern Sie die Anforderungen erfüllen.

Aber auch wenn Sie keine Pflicht zum DSB haben, kann es sinnvoll sein das Gespräch zu suchen, denn die Gesetze gelten trotz allem auch für Sie. 

Begonnen wird mit der IST-Aufnahme, in der das bestehende System (sofern vorhanden) analysiert und die daraus resultierenden Maßnahmen erarbeitet werden.

Schnell kristallisiert sich i.d.R. welche Abläufe und Prozesse einem dringenden Handlungsbedarf unterliegen, damit Abmahnungen und/oder Bußgelder möglichst vermieden werden.

Im weiteren Verlauf einer Zusammenarbeit kommt es zur Einführung oder Weiterentwicklung eines Datenschutzmanagementsystems (DSMS). Durch die Einführung eines DSMS kommen Sie den gesetzlichen Auflagen nach (damit sinkt auch das Risiko von Bußgeldern im Schadensfall) und können häufig auch Ihre internen Arbeitsprozesse optimieren.

Nutzen Sie die DSGVO und einen DSB zu Ihrem Vorteil.

Weitere Fragen hierzu beantworten wir Ihnen gerne. Nutzen Sie einfach das Kontaktformular.


Wir analysieren Ihre Geschäftsabläufe und bieten Unterstützung und Konzepte in allen Bereichen des Datenschutzmanagements, um Ihnen eine sorgenfreie Arbeit zu ermöglichen.

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